Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bringt dem Versicherungsnehmer die notwendige Sicherheit, einen Prozess auch durchstehen zu können. Dagegen sind die sogenannte Prozesskostenhilfe oder die private Rechtshilfe von Vereinen und Verbänden, Peanuts.
Die Prozesskostenbeihilfe ist von der Einkommenshöhe des Antragsstellers abhängig, wird gestundet und muss dann in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass diese Unterstützung nur die eigenen Anwaltskosten deckt und nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts oder die Gerichtskosten.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherungsnehmer die gesetzlich festgelegte Vergütung für den Rechtsanwalt der eigenen Wahl und die Kosten für die Gerichte. Gezahlte Kautionskosten werden zurückverlangt. Weiterhin werden die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige und die Kosten der Gegenseite beim Unterliegen bezahlt. Nur vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz muss der Kläger bei Gewinn eines Rechtsstreites seine Kosten selber tragen.
Die Vergütung für öffentlich bestellte Sachverständige in Verkehrsstreitigkeiten und in KFZ-Kauf und Reparaturstreitigkeiten werden ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme gilt je Rechtsschutzfall, allerdings dürfen maximal nur zwei Rechtsschutzfälle pro Jahr angemeldet werden, sonst erfolgt eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung seitens des Versicherers. Bei Schadenfällen im Ausland werden auch Reisekosten und Übersetzungskosten übernommen.
Eine dreimonatige Wartezeit gilt beim Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Weiterhin beim Steuerrechtsschutz vor Gerichten, beim Sozialgericht und beim Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Die Wartezeit beginnt ab dem im Versicherungsschein dokumentierten Vertragsbeginn.
Keine Wartezeit gilt für die Leistungsarten beim Schadensersatzrechtsschutz, beim Disziplinar- und Standesrechtsschutz, beim Strafrechtsschutz, beim Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, beim Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht und in Fällen über einen Kauf - oder Leasingvertrag über ein neues Kraftfahrzeug. In diesem Fall ist sofortiger Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet.